Grundstruktur der japanischen Regierung


Kaiser

Der Kaiser ist das Symbol Japans und der Einheit des Volkes und führt Folgendes aus Handlungen in Staatsangelegenheiten mit Rat und Zustimmung des Kabinetts, wie die Verkündung von Änderungen der Verfassung, Gesetzen, Kabinettsverordnungen und -verträgen, die Einberufung des Landtages, die Auflösung des Repräsentantenhauses, die Proklamation des Generals Wahl der Mitglieder des Landtages, Bescheinigung über die Ernennung und Abberufung von Staatsministern und anderen Beamten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie über die uneingeschränkten Befugnisse und Befugnisse von Botschaftern und Ministern, die Vergabe von Ehren, die Bescheinigung von Ratifikationsinstrumenten und andere diplomatische Dokumente, wie sie gesetzlich vorgesehen sind, die Aufnahme ausländischer Botschafter und Minister und die Wahrnehmung zeremonieller Funktionen, während er keine Regierungsbefugnisse hat.

Er ernennt auch den Premierminister und den Obersten Richter des Obersten Gerichtshofs, wie vom Landtag bzw. vom Kabinett festgelegt.

In dieser Hinsicht unterscheidet sich die Position des Kaisers im Nachkriegsjapan von der in der Vorkriegszeit, als der Kaiser die Quelle souveräner Macht war.

Der kaiserliche Thron ist dynastisch und erfolgreich Vater zu Sohn.

Landtag

Der nationale Landtag, der aus zwei Häusern besteht – dem Repräsentantenhaus und dem Haus der Ratsmitglieder – ist das höchste Organ der Staatsmacht und das einzige Gesetz. Organ des Staates machen.

Das Repräsentantenhaus besteht aus 480 Mitgliedern, von denen 300 aus den Wahlkreisen mit einem Sitz und 180 aus dem proportionalen Repräsentationssystem gewählt werden, in dem die Nation in 11 Wahlblöcke aufgeteilt ist, die je nach Größe zurückkehren zwischen 6 und 30 Mitgliedern. Ihre Amtszeit beträgt 4 Jahre, wird jedoch vor Ablauf der vollen Amtszeit gekündigt, wenn das Haus aufgelöst wird.

Die Gesamtzahl der Mitglieder des House of Councilors beträgt 242, von denen 96 vom proportionalen Vertretungssystem aus einem einzigen landesweiten Wahlbezirk und 146 aus 47 Wahlkreisen der Präfektur mit jeweils 2 bis 8 Mitgliedern gewählt werden. Ihre Amtszeit beträgt 6 Jahre, und die Hälfte der Mitglieder wird alle 3 Jahre gewählt.

Beide Kammern haben in einigen Ausnahmefällen die gleiche Befugnis, in denen die Entscheidung des Repräsentantenhauses der des Hauses der Ratsmitglieder vorausgeht.

Die Diät beginnt ihre 150-tägige ordentliche Sitzung ab Januar eines jeden Jahres, die von der Diät nur einmal verlängert werden kann. Das Kabinett kann beschließen, bei Bedarf außerordentliche Sitzungen einzuberufen.

Kabinett

Die Exekutivgewalt liegt beim Kabinett, das sich aus dem Premierminister und nicht mehr als 17 Staatsministern (einschließlich Ministern ohne Geschäftsbereich und dem Chefkabinettssekretär) zusammensetzt kollektiv verantwortlich für die Diät. Das Kabinett muss massenhaft zurücktreten, wenn das Amt des Premierministers frei wird oder wenn die erste Sitzung des Landtages nach einer allgemeinen Wahl der Mitglieder des Repräsentantenhauses einberufen wird. Wenn das Repräsentantenhaus einen Misstrauensbeschluss fasst oder einen Vertrauensbeschluss ablehnt, tritt das Kabinett massenhaft zurück, es sei denn, das Repräsentantenhaus wird innerhalb von zehn Tagen aufgelöst.

Der Premierminister, der durch einen Beschluss des Landtages unter den Mitgliedern des Landtages benannt und vom Kaiser ernannt wird, muss ein Zivilist sein.

Premierminister ernennt die Staatsminister und kann sie nach eigenem Ermessen entlassen. Der Premierminister, der das Kabinett vertritt, legt dem Landtag Gesetzentwürfe vor, berichtet dem Landtag über allgemeine nationale Angelegenheiten und Außenbeziehungen und übt Kontrolle und Aufsicht über verschiedene Verwaltungszweige aus.

Das Kabinett hat das Kabinettsbüro und 11 Ministerien, die durch die jeweiligen Niederlassungsgesetze eingerichtet und im Gesetz der nationalen Regierungsorganisation aufgeführt sind, sowie das Kabinettssekretariat, das Kabinettsgesetzgebungsbüro, die nationale Personalbehörde, Sicherheitsrat von Japan und andere Kabinettsorgane.

Es gibt den Prüfungsausschuss, eine verfassungsrechtlich unabhängige Organisation zur Prüfung der Endabrechnung des Staates und anderer öffentlicher Unternehmen und Agenturen.

Justiz

Die gesamte richterliche Gewalt liegt beim Obersten Gerichtshof und bei minderwertigen Gerichten wie High Courts, District Courts, Family Courts und Summary Courts.

Es kann weder ein außerordentliches Gericht eingerichtet werden, noch kann ein Organ der Exekutive die endgültige gerichtliche Befugnis haben.

Die Richter des Obersten Gerichtshofs mit Ausnahme des vom Kaiser ernannten Obersten Richters werden vom Kabinett ernannt . Die Richter minderwertiger Gerichte werden ebenfalls vom Kabinett ernannt, jedoch nur aus einer Liste von Personen, die vom Obersten Gerichtshof ernannt wurden.

Basierend auf der Organisation der japanischen Regierung 2007
( Verwaltungsbüro, Ministerium für innere Angelegenheiten und Kommunikation, 2007)

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