Kann ein Mitunterzeichner das Auto in Besitz nehmen?
30. Januar 2019 Ein Mitunterzeichner hat keine gesetzlichen Rechte an dem Auto, für das er mitunterzeichnet hat, sodass er seinem Besitzer kein Fahrzeug abnehmen kann . Mitunterzeichner haben die gleichen Verpflichtungen wie der Hauptdarlehensnehmer, wenn das Darlehen in Verzug gerät. Der Darlehensgeber wird sich jedoch an den Mitunterzeichner wenden, um sicherzustellen, dass das Darlehen vor…
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