Was ist Selbstfinanzierung?
Ein selbstfinanzierter oder selbstversicherter Plan ist ein Plan, bei dem der Arbeitgeber das finanzielle Risiko für die Bereitstellung von Gesundheitsleistungen für seine Mitarbeiter übernimmt. In der Praxis zahlen selbstversicherte Arbeitgeber ihre Ansprüche aus eigener Tasche, wenn sie vorgelegt werden, anstatt einem Versicherungsträger eine festgelegte Prämie für einen vollversicherten Plan zu zahlen. In der Regel richtet ein selbstversicherter Arbeitgeber einen speziellen Treuhandfonds ein, um Geld (Unternehmens- und Arbeitnehmerbeiträge) zur Begleichung angefallener Ansprüche vorzusehen.
Was ist ein TPA?
Ein Dritter Administrator (TPA) ist ein Unternehmen, das Ansprüche für einen Personalvorsorgeplan bearbeitet oder entscheidet. Ein TPA kann zusätzliche Dienstleistungen für einen Personalvorsorgeplan oder Arbeitgeber erbringen, z. B. das Sammeln von Prämien, die Beauftragung von PPO-Dienstleistungen, die Überprüfung der Inanspruchnahme von Ansprüchen und ähnliche Zusatzleistungen für den Betrieb des Personalvorsorgeplans. Selbstversicherte Arbeitgeber können die Ansprüche entweder intern verwalten oder diesen Service an einen TPA vergeben.
Warum finanzieren Arbeitgeber ihre Krankenversicherungspläne selbst?
Es gibt mehrere Gründe, warum Arbeitgeber Wählen Sie die Selbstversicherungsoption. Die häufigsten Gründe sind:
- Der Arbeitgeber kann den Plan an die spezifischen Gesundheitsbedürfnisse seiner Belegschaft anpassen, anstatt eine „Einheitsversicherung“ abzuschließen Politik.
- Der Arbeitgeber behält die Kontrolle über die Reserven des Krankenversicherungsplans und ermöglicht so die Maximierung des Zinsertrags – Einkommen, das ein Versicherungsträger sonst durch die Investition von Prämiendollar erzielen würde.
- Der Der Arbeitgeber muss die Deckung nicht im Voraus bezahlen, wodurch ein verbesserter Cashflow gewährleistet wird.
- Der Arbeitgeber unterliegt keinen widersprüchlichen staatlichen Krankenversicherungsvorschriften / Leistungsmandaten, da selbstversicherte Krankenversicherungspläne im Rahmen des Bundes geregelt sind Gesetz (ERISA).
- Der Arbeitgeber unterliegt nicht den staatlichen Krankenversicherungsprämiensteuern, die in der Regel 2-3 Prozent des Dollarwerts der Prämie betragen.
- Der Arbeitgeber ist frei Verträge mit den Anbietern oder Anbieternetzwerken abzuschließen, die am besten geeignet sind, die Gesundheitsbedürfnisse ihrer Mitarbeiter zu erfüllen.
Ist die Selbstversicherung die beste Option für jeden Arbeitgeber?
Nein. Da ein selbstversicherter Arbeitgeber das Risiko übernimmt, die Kosten für die Inanspruchnahme des Gesundheitswesens für seine Mitarbeiter zu bezahlen, muss er über die finanziellen Mittel (Cashflow) verfügen, um dieser Verpflichtung nachzukommen, was unvorhersehbar sein kann. Daher können kleine Arbeitgeber und andere Arbeitgeber mit schlechtem Cashflow feststellen, dass eine Selbstversicherung keine praktikable Option ist. Es sollte jedoch beachtet werden, dass es Unternehmen mit nur 25 Mitarbeitern gibt, die tragfähige selbstversicherte Krankenversicherungspläne unterhalten.
Können sich selbstversicherte Arbeitgeber vor unvorhergesehenen oder katastrophalen Ansprüchen schützen? P. >
Ja. Während die größten Arbeitgeber über ausreichende finanzielle Reserven verfügen, um praktisch jeden Betrag der Gesundheitskosten zu decken, schließen die meisten selbstversicherten Arbeitgeber eine sogenannte Stop-Loss-Versicherung ab, um ihnen Ansprüche über einem bestimmten Dollarniveau zu erstatten.
Welche Gesetze müssen selbstversicherte Gruppengesundheitspläne einhalten?
Selbstversicherte Gruppengesundheitspläne fallen unter alle geltenden Bundesgesetze, einschließlich des Gesetzes zur Sicherung des Ruhestandseinkommens (ERISA), des Gesetzes über die Portabilität und Rechenschaftspflicht von Krankenversicherungen (ERISA) HIPAA), das Consolidated Omnibus Budget Reconciliation Act (COBRA), das Americans with Disabilities Act (ADA), das Pregnancy Discrimination Act, das Age Discrimination in Employment Act, das Civil Rights Act und verschiedene Budgetabgleichsgesetze wie Tax Equity und Fiscal Responsibility Act (TEFRA), Deficit Reduction Act (DEFRA) und Economic Recovery Tax Act (ERTA).
Weitere Informationen zur Eigenfinanzierung oder Überweisungen an TPAs in Ihrer Region erhalten Sie von HCAA unter 1-888 -637 -1605 oder senden Sie eine E-Mail an [email protected].
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