Nachricht | 24-12-2020 | 17:54
Die Regierung hat heute entschieden, dass ab dem 29. Dezember jeder, der mit dem Zug, Bus oder Schiff aus dem Ausland in die Niederlande reist, eine negative Testerklärung haben muss. Ab dem 29. Dezember, 00:01 Uhr, werden Bahn- und Busunternehmen, die internationalen öffentlichen Personenverkehr anbieten, diese Anforderung allen Fahrgästen auferlegen. Der negative PCR-Test darf nicht mehr als 72 Stunden vor der Ankunft des Passagiers in den Niederlanden durchgeführt worden sein. Der negative Test ist eine zusätzliche Anforderung und kein Ersatz für die Richtlinie, die für alle Passagiere gilt, die sich bei Ankunft 10 Tage lang unter Quarantäne stellen müssen. Die Regierung fordert weiterhin alle auf, nicht wesentliche Reisen zu unterlassen und die Hygiene- und Quarantänerichtlinien einzuhalten.
Züge und Reisebusse
Die Anforderung gilt für alle Passagiere und Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel mit Intercity-Zügen und überregionalen grenzüberschreitenden Bussen. Der regionale grenzüberschreitende Busverkehr ist von der Verordnung ausgenommen. Die Ausnahmen von der Anforderung werden auf Government.nl veröffentlicht.
Transportunternehmen müssen Kontrollen entweder während des Einsteigens oder während der Fahrt durchführen, jedoch immer vor dem ersten Stopp in den Niederlanden. Die Betreiber können Passagiere, die keine aktuelle negative Testerklärung haben, bitten, den Bus oder Zug auszusteigen.
Internationale Fähren und Flusskreuzfahrten
Nach Konsultationen mit Häfen und Sicherheitsregionen hat die Regierung dies getan Außerdem wurde beschlossen, dass Betreiber von Schiffen, die aus einem Hochrisikogebiet (innerhalb oder außerhalb der EU) in die Niederlande fahren, ab heute prüfen müssen, ob alle Passagiere ab 13 Jahren ein negatives PCR-Testergebnis haben, bevor sie an Bord gehen dürfen. Passagiere, die kein negatives PCR-Testergebnis haben, das die Anforderungen erfüllt, dürfen das Schiff nicht betreten. Dies gilt für internationale Fährverbindungen und andere wasserbasierte Personenbeförderungen, einschließlich See-, See- und Flusskreuzfahrten. Diese Anforderung gilt bereits für Fährverbindungen nach Großbritannien. Die Regierung wird Anweisungen erteilen, die die negative Testerklärung erfordern, bevor andere Fährdienste oder Kreuzfahrtschiffe den Betrieb wieder aufnehmen.
Wenn diese strengeren Regeln am 29. Dezember in Kraft treten, gibt es keinen Unterschied mehr zwischen den Anforderungen für internationale Reisen in die Niederlande per Flugzeug, Bahn, Bus und Schiff. Die Einführung der Anforderung, für jedes Transportmittel in die Niederlande eine aktuelle negative PCR-Testdeklaration vorzulegen, ist erforderlich, um das Risiko einer Infektion und Ausbreitung des Coronavirus zu minimieren.