Leibeigenschaft, im mittelalterlichen Europa, in dem ein Landwirt mit einer Erbschaft an Land und an den Willen seines Grundherrn gebunden war. Die überwiegende Mehrheit der Leibeigenen im mittelalterlichen Europa verdiente ihren Lebensunterhalt durch die Bewirtschaftung eines Grundstücks, das einem Herr gehörte. Dies war das wesentliche Merkmal, das Leibeigene von Sklaven unterschied, die ohne Bezug auf ein Grundstück gekauft und verkauft wurden. Der Leibeigene stellte sein eigenes Essen und seine eigene Kleidung aus eigenen produktiven Bemühungen zur Verfügung. Ein erheblicher Teil des Getreides, das der Leibeigene in seinem Besitz anbaute, musste seinem Herrn gegeben werden. Der Herr konnte den Leibeigenen auch dazu zwingen, den Teil des Landes zu kultivieren, der nicht von anderen Pächtern gehalten wurde (genannt Demesne Land). Der Leibeigene musste auch die Getreidemühlen seines Herrn und keine anderen benutzen.
Das wesentliche zusätzliche Zeichen der Leibeigenschaft war das Fehlen vieler persönlicher Freiheiten, die von Freigelassenen gehalten wurden. Das Wichtigste unter diesen war die mangelnde Bewegungsfreiheit des Leibeigenen; Ohne die Erlaubnis seines Herrn konnte er seinen Betrieb oder sein Dorf nicht dauerhaft verlassen. Ohne die Erlaubnis seines Herrn konnte der Leibeigene auch nicht heiraten, seinen Beruf wechseln oder über sein Eigentum verfügen. Er war an sein vorgesehenes Grundstück gebunden und konnte zusammen mit diesem Grundstück an einen neuen Lord übertragen werden. Leibeigene wurden oft hart behandelt und hatten wenig Rechtsbehelf gegen die Handlungen ihrer Herren. Ein Leibeigener konnte nur durch Manumission, Entrechtung oder Flucht zum Freigelassenen werden.
Bereits im 2. Jahrhundert v. Chr. Waren viele der großen, in Privatbesitz befindlichen Güter des Römischen Reiches von Banden von Sklaven wurden nach und nach in Bauernbetriebe aufgeteilt. Diese Bauern des spätrömischen Reiches, von denen viele Nachkommen von Sklaven waren, waren auf größere Landbesitzer und andere wichtige Personen angewiesen, um sich vor staatlichen Steuereintreibern und später vor barbarischen Invasoren und unterdrückenden Nachbarn zu schützen. Einige dieser Kolonien, wie die abhängigen Bauern genannt wurden, haben möglicherweise von einem Eigentümer gewährte Bestände aufgenommen, oder sie haben ihr eigenes Land als Gegenleistung für diesen Schutz an ihn abgegeben. In jedem Fall wurde es für den abhängigen Bauern zur Praxis, einem Eigentümer Treue zu schwören und so an diesen Herrn gebunden zu werden.
Das Hauptproblem bei den Kolonien bestand darin, sie daran zu hindern, das Land zu verlassen, das sie hatten vereinbart, als Pächter Landwirte zu kultivieren. Die Lösung bestand darin, sie rechtlich an ihre Bestände zu binden. Dementsprechend forderte ein vom römischen Kaiser Konstantin im Jahre 332 erlassenen Gesetzbuch, dass die Kolonisten dem Herrn Arbeitsdienstleistungen zahlen mussten. Obwohl die Kolonien rechtlich frei waren, mussten sie aufgrund der Bedingungen der Treue das unbewohnte Land ihres Herrn sowie das gepachtete Grundstück kultivieren. Dies band sie nicht nur an ihre Bestände, sondern machte ihren sozialen Status im Wesentlichen unterwürfig, da die Agenten des Vermieters aufgrund der Erhebung von Arbeitsleistungen Disziplin über die Kolonien ausüben mussten. Die Bedrohung oder Ausübung dieser Disziplin wurde als eines der deutlichsten Anzeichen für die persönliche Unterwerfung eines Mannes erkannt.
m 6. Jahrhundert wurden die Servi oder Leibeigenen, wie die servierten Bauern genannt wurden, als minderwertiges Element in der Gesellschaft behandelt. Die Leibeigenen wurden später zu einer Hauptklasse in den kleinen, dezentralisierten Politikbereichen, die den größten Teil Europas vom Untergang des Römischen Reiches im 5. Jahrhundert bis zur anfänglichen Wiederherstellung feudaler Monarchien, Herzogtümer und Grafschaften im 12. Jahrhundert charakterisierten. is zum 14. Jahrhundert waren die wirtschaftlichen Bedingungen in Westeuropa günstig, um Leibeigene durch eine freie Bauernschaft zu ersetzen. Das Anwachsen der Macht der Zentral- und Regionalregierungen ermöglichte die Durchsetzung von Verträgen zwischen Bauern und Vermietern ohne die Notwendigkeit einer bäuerlichen Unterwürfigkeit, und die endgültige Aufgabe der Arbeitsdienste aufgrund von Demesnes beseitigte die Notwendigkeit einer direkten Ausübung der Arbeitsdisziplin auf die Bauern. Der drastische Bevölkerungsrückgang in Europa nach 1350 infolge des Schwarzen Todes ließ viel Ackerland unkultiviert und verursachte auch einen akuten Arbeitskräftemangel, beides wirtschaftlich günstige Ereignisse für die Bauernschaft.Und schließlich erzwangen die endemischen Bauernaufstände in Westeuropa im 14. und 15. Jahrhundert auch günstigere Bedingungen für die Amtszeit der Bauern. Obwohl es den neuen Bauern wirtschaftlich nicht unbedingt besser ging als ihren unterwürfigen Vorfahren, hatten sie ihre persönlichen Freiheiten erhöht und waren nicht mehr ganz dem Willen der Herren unterworfen, deren Land sie bearbeiteten.
Diese günstige Entwicklung war es nicht geteilt von den Bauern Osteuropas. Die bäuerlichen Verhältnisse dort im 14. Jahrhundert scheinen nicht schlechter gewesen zu sein als im Westen, und in gewisser Weise waren sie besser, weil die Besiedlung von Waldgebieten in Ostdeutschland, Polen, Böhmen, Mähren und Ungarn zur Gründung geführt hatte von vielen freien Bauerngemeinschaften. Doch eine Kombination aus politischen und wirtschaftlichen Umständen kehrte diese Entwicklungen um. Der Hauptgrund war, dass die Kriege, die Osteuropa im 14. und 15. Jahrhundert verwüsteten, dazu neigten, die Macht des Adels auf Kosten der Zentralregierungen zu erhöhen. In Ostdeutschland, Preußen, Polen und Russland ging diese Entwicklung mit einer erhöhten Nachfrage nach Getreide aus Westeuropa einher. Um von dieser Nachfrage zu profitieren, nahmen Adlige und andere Grundbesitzer Bauernhöfe zurück, erweiterten ihren eigenen Anbau und stellten hohe Anforderungen an die bäuerlichen Arbeitsdienste. Der bäuerliche Status von Ostdeutschland bis Moskau verschlechterte sich folglich stark. Erst im späten 18. Jahrhundert wurden die Bauern des Österreichisch-Ungarischen Reiches von der Leibeigenschaft befreit und erholten so ihre Freizügigkeit und Ehe sowie das Recht, einen Beruf nach persönlicher Wahl zu erlernen. Die Leibeigenen Russlands erhielten bis zum Emanzipationsedikt von Alexander II. Von 1861 nicht ihre persönliche Freiheit und ihre eigenen Landzuteilungen Grundbesitzer für den Lebensunterhalt. In diesem System der Leibeigenschaft konnten Bauern gehandelt, ohne ordentlichen Rechtsweg bestraft und dazu gebracht werden, dem Herrn mit Arbeit Tribut zu zollen. Alle Leibeigenen wurden jedoch nach der Gründung der Volksrepublik China 1949 befreit.