Frage
Ich werde von Gläubigern verfolgt, weil ich auf meinen Rechnungen im Rückstand bin. Können sie meinen Behinderungsscheck garnieren?
Antwort
Nein, im Allgemeinen kann ein Rechnungssammler Ihre Leistungen bei Behinderung der sozialen Sicherheit nicht kassieren – weder SSDI (Invalidenversicherung) noch SSI (zusätzliches Sicherheitseinkommen). Ihr Invaliditätseinkommen ist bis auf wenige Ausnahmen von den Gläubigern befreit.
Ausnahmen: Die Bundesregierung kann Ihre Sozialversicherungsleistung für Behinderte kassieren, um geschuldete Beträge wie Steuernachzahlungen oder ausgefallene Studentendarlehenszahlungen, die von der Bundesregierung garantiert wurden, zurückzufordern. Zusätzlich kann Ihre SSDI-Invalidenrente garniert werden, um Rückerstattungen oder aktuelle Unterhaltsverpflichtungen für Kinder zurückzufordern. (Lesen Sie mehr über Invaliditätsleistungen und Unterhaltszahlungen für Kinder.) Wenn Sie SSI erhalten, können nicht einmal Unterhaltszahlungen für Kinder, Studentendarlehen oder nicht gezahlte Steuern gezahlt werden.
Illegale Pfändung. Trotz der Regel sind Sozialversicherungsunfähigkeit und SSI-Geld etwas etimes illegal garniert oder von Bankkonten erhoben. Früher durften Banken gerichtlichen Pfändungsanordnungen nachkommen, ohne die Einnahmequelle zu überprüfen. Ein 2011 verabschiedetes Bundesgesetz schreibt jedoch vor, dass Banken ihre Konten überprüfen müssen, bevor sie Geld sammeln, um festzustellen, ob Sozialversicherungsgelder eingezahlt wurden. Weitere Informationen finden Sie in Nolos Artikel zum Schutz von Sozialversicherungsfonds auf Bankkonten.
Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Pfändungsbescheid gegen Sie eingereicht werden könnte, können Sie ein Dokument bei der Gericht erklärt, dass Ihr Einkommen vor Gläubigern geschützt ist.