Häufig gestellte Fragen zur Meldung von sexuell übertragbaren Krankheiten und HIV
Haftungsausschluss: Das Folgende ist die Analyse von MDH, wie die Meldepflichten für sexuell übertragbare Krankheiten in Minnesota mit dem Gesetz über die Portabilität und Rechenschaftspflicht von Krankenversicherungen (HIPAA), den Datenschutzbestimmungen, 45 CFR 160 und 164, interagieren. Dies ist keine Rechtsberatung und Sie sollten sich nicht darauf verlassen Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Rechtsberatung zu erhalten.
Auf dieser Seite:
Wer ist verpflichtet, sexuell übertragbare Krankheiten und HIV an MDH zu melden?
Welche Bedingungen sind meldepflichtig?
Welche Informationen muss enthalten sein?
Wie kann ich sexuell übertragbare Krankheiten oder HIV an MDH melden?
Kann ich diese Informationen weiterhin unter HIPAA offenlegen?
Ist eine schriftliche Zustimmung des Patienten erforderlich, um diese Informationen freizugeben?
Anwendbare Regeln
Wer ist verpflichtet,
- Heilpraktiker (Gesundheitseinrichtungen, m Medizinische Laboratorien und unter bestimmten Umständen Tierärzte und veterinärmedizinische Laboratorien sind verpflichtet, Krankheiten dem Gesundheitsministerium von Minnesota (MDH) nach dem Gesetz des Bundesstaates Minnesota zu melden.
- Sofern nicht zuvor berichtet, muss jeder zugelassene Gesundheitsdienstleister, der einen Patienten versorgt, der an einer meldepflichtigen Krankheit leidet, verdächtigt wird oder an dieser gestorben ist, Bericht erstatten.
- Jede Person, die für eine Einrichtung, Schule, Kinderbetreuungseinrichtung oder ein Lager verantwortlich ist, muss der MDH auch eine Krankheit melden.
Welche Bedingungen sind meldepflichtig?
Meldepflichtige Krankheiten AZ: Meldepflichtige Infektionskrankheiten
Labor bestätigte Fälle von:
- Chlamydien
- Gonorrhoe
- Syphilis
- Chancroid
Vermutliche und bestätigte Fälle von:
- HIV / AIDS
Während der Schwangerschaft:
- Hepatitis B
- HIV / AIDS
- Syphilis
- Alle anderen meldepflichtigen Zustände
Laufende HIV-Laborergebnisse:
- Alle CD4 + -Lymphozytenzahlen und -prozentsätze
- Alle Labortests zum Nachweis von HIV-Viren, einschließlich nicht nachweisbarer Ergebnisse
Welche Informationen müssen enthalten sein?
Der Fallbericht muss so viele der folgenden Informationen über den Patienten enthalten, wie bekannt sind:
- Name
- Geburtsdatum
- Ethnizität
- Rasse
- Wohnort
- Wohnort
- Datum der Probenentnahme
- Verschriebene oder abgegebene Behandlung
- Behandlungsdatum
- Name des Arztes
- Adresse
- Adresse
- Telefonnummer
- Weitere für den Fall relevante Informationen
Wie kann ich sexuell übertragbare Krankheiten oder HIV an MDH melden?
Jede meldepflichtige Infektionskrankheit kann telefonisch an 651-201-5414 gemeldet werden oder 877-676-5414 oder durch Ausfüllen eines vertraulichen Fallberichtsformulars.
- Vertrauliche Fallberichte für HIV / AIDS
Dieses Formular wird verwendet, um Fälle von humanem Immundefizienzvirus (HIV) / erworbenem Immunschwächesyndrom (AIDS) bei Bewohnern von Minnesota an das Gesundheitsministerium von Minnesota zu melden . - Minnesota Chlamydien- und Gonorrhoe-Berichtsformular
Das vertrauliche Chlamydien- und Gonorrhoe-Fallbericht in Minnesota wird verwendet, um laborbestätigte Fälle von Chlamydien und Gonorrhoe bei Bewohnern von Minnesota an das Gesundheitsministerium von Minnesota zu melden. - Vertrauliches Syphilis-Berichtsformular für Minnesota
Das vertrauliche Syphilis-Berichtsformular für Minnesota wird verwendet, um im Labor bestätigte Fälle von Syphilis bei Bewohnern von Minnesota dem Gesundheitsministerium von Minnesota zu melden. - Um Fälle von Chancroid zu melden, rufen Sie bitte 651-201-5414 an.
Kann ich diese Informationen weiterhin unter HIPAA offenlegen?
JA.
Die gesetzlich vorgeschriebene Berichterstattung über die öffentliche Gesundheit wird durch das HIPAA (Health Insurance Portability and Accountability Act) nicht geändert. Tatsächlich erlaubt die HIPAA ausdrücklich, dass geschützte Gesundheitsinformationen (PHI) für bestimmte Zwecke der öffentlichen Gesundheit weitergegeben werden. Die HIPAA-Datenschutzregel ermöglicht es den betroffenen Unternehmen, PHI gegenüber Gesundheitsbehörden offenzulegen, wenn dies nach Bundes-, Stammes-, Landes- oder örtlichen Gesetzen erforderlich ist. Dies schließt staatliche Gesetze und Regeln ein, die die Meldung von Krankheiten oder Verletzungen, Kindesmissbrauch, Geburt oder Tod oder die Durchführung von Überwachungen, Ermittlungen oder Interventionen im Bereich der öffentlichen Gesundheit vorsehen. Für Offenlegungen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, können abgedeckte Unternehmen PHI ohne individuelle Genehmigung weiterhin einer Gesundheitsbehörde offenlegen, die gesetzlich befugt ist, Informationen zum Zwecke der Vorbeugung oder Bekämpfung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen zu sammeln oder zu erhalten.
(Zentren für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten. HIPAA-Datenschutzregel und öffentliche Gesundheit: Leitlinien der CDC und des US-amerikanischen Ministeriums für Gesundheit und menschliche Dienste. MMWR 2003; 52 (siehe oben): 8.)
- Berichterstattung über übertragbare Krankheiten und HIPAA
Eine Analyse der Interaktion von HIPAA mit der Regel zur Meldung übertragbarer Krankheiten sowie Informationen zur Protokollierung von Angaben zur öffentlichen Gesundheit gemäß HIPAA.
Ist eine schriftliche Zustimmung des Patienten erforderlich, um diese Informationen freizugeben?
NEIN.
- Gemäß den HIPAA-Datenschutzbestimmungen ist kein Patientenautorisierungs- oder Einverständnisformular für die vorgeschriebene Berichterstattung oder für Aktivitäten im Bereich der öffentlichen Gesundheit erforderlich.
Anwendbare Regeln
- Regel für meldepflichtige Krankheiten (Regel für die Meldung übertragbarer Krankheiten)
Informationen zu Minnesotas Regel für die Meldung übertragbarer Krankheiten, Überarbeitungen der übertragbaren Krankheit Regel zur Meldung von Krankheiten und Informationen zur Meldung von Krankheiten und zur HIPAA.